Muss das Motorradkennzeichen demnächst auf den Helm lackiert werden? Was sich zunächst anhört wie ein schlechter Scherz, entspringt einer kleinen Anfrage mehrerer Abgeordneter des Bundestages sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Mai 2018. Der Überschrift „Sachstand bei der Verringerung von Motorradlärm“ zufolge, ging es zwar in erster Linie um die Minimierung vermeidbaren Lärms durch Motorräder, der durch Manipulationen an der Auspuffanlage oder durch den nachträglichen Einbau von Soundgeneratoren erzeugt wird und durchaus Werte von 120 Dezibel und mehr erreichen kann.
Allerdings beließen es die Fragesteller nicht bei der Technik. Vielmehr nutzten sie die Gelegenheit, um Vorschläge dazu zu unterbreiten, wie Motorradfahrer künftig leichter ermittelt und mit Bußgeldern belegt werden könnten. Die Bandbreite der Vorschläge reichte von der Einführung eines Frontkennzeichens für Motorräder, über die Kennzeichnung des Helms bis hin zur Einführung einer Halterhaftung für Motorradfahrer oder der Einführung eines obligatorischen Fahrtenbuchs.
Da Motorräder nur über ein hinteres Kennzeichen verfügen und zudem der Helm die Identifikation des Fahrers erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht, ist die Durchsetzung von Bußgeldbescheiden oftmals nicht möglich.
Die Verfasser der Anfrage wollten daher wissen, ob die Bundesregierung sich
a) für eine verpflichtende Helmkennzeichnung von Motorradfahrern,
b) für den Grundsatz der Halterhaftung von Motorradfahren,
c) für ein verpflichtendes Frontkennzeichen für Motorräder sowie
d) für ein grundsätzlich verpflichtendes Fahrtenbuch für Motorradfahrer einsetzen würde.
Quelle: bikeundbusiness.de