supergut58
Beleidigung
Polizeibeamte dürfen von Autofahrern als »Wegelagerer« bezeichnet werden, ohne dass diese wegen Beamtenbeleidigung belangt werden können. Die Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht verstanden die Äußerungen lediglich als Kritik an den Kontrollmaßnahmen. Jeder Bürger müsse das Recht haben, ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen die »Maßnahmen der öffentlichen Gewalt« zu kritisieren (Az. 1 St RR 153/04).
Wie ist eure Meinung?
Rookie
stehen doch eh immer da wo es sich am meisten lohnt... also daher ist die wegelagerer noch untertrieben!
sniper
ich finde noch nicht mal das die herren/frauen in grün was dafür können.
die bekommen auch nur order wo sie die geräte aufstellen sollen um zu kassieren.
die behörden sollten zumindest so erlich sein und zugeben das sie nicht aus sicherheitsrelevanten gründen dort stehen sondern um die staatskasse etwas auf zu bessern.
balu
| Zitat: |
Original von sniper
ich finde noch nicht mal das die herren/frauen in grün was dafür können.
die bekommen auch nur order wo sie die geräte aufstellen sollen um zu kassieren.
die behörden sollten zumindest so erlich sein und zugeben das sie nicht aus sicherheitsrelevanten gründen dort stehen sondern um die staatskasse etwas auf zu bessern. |
genau......
auf der anderen seite würde ich mir überlegen mit welchen sprüchen ich um mich werfe...wie auch immer,man sitzt am kürzeren ende
walter
Flintenweib
Muss Sniper voll und ganz recht geben!
Besser hätt man's (frau) nicht ausdrücken können!
supergut58
| Zitat: |
Original von sniper
ich finde noch nicht mal das die herren/frauen in grün was dafür können.
die bekommen auch nur order wo sie die geräte aufstellen sollen um zu kassieren.
die behörden sollten zumindest so erlich sein und zugeben das sie nicht aus sicherheitsrelevanten gründen dort stehen sondern um die staatskasse etwas auf zu bessern. |
Genau Sonntags zb Messegelände in der 60er Zone wenn die Tunning Messe ist.