Actioncams und Datenschutz

  • Verwendet ihr während eurer Fahrten oder anderer Aktivitäten Actioncams?
    Ich mache das ständig und da hinsichtlich des Themas "Datenschutz" im Zusammenhang mit diesen Kameras eine gewisse Unsicherheit zu herrschen scheint, habe ich mich sowohl an die „Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ als auch an den „Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz“ gewandt.
    Wer sich für die Thematik interessiert, findet vielleicht folgenden Beitrag in meinem Blog interessant: Actioncams und Datenschutz.


    Grüße
    Mario

    Insektensterben? Nur auf meinem Visier! :P

  • Danke für die Info. Interessant zu lesen. Und ich komme zu dem Schluß, daß wir als Privatperson nichts dürfen, noch nicht mal unsere Unschuld bei einem Unfall mittels Video beweisen ("dass das permanente Aufnehmen des
    Straßenumfelds mit einer Dash-Camera jedenfalls dann
    datenschutzrechtlich unzulässig ist, wenn diese Aufnahmen mit dem Ziel
    gemacht werden, sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln"
    -> hier also die Polizei oder das Gericht).


    Wenn du jetzt aber Kohle damit scheffelst, weil du zufällig bei den Trovatos durch´s Bild läufst oder fährst, ist alles ok?

  • " ... ich komme zu dem Schluß, daß wir als Privatperson nichts dürfen, noch nicht mal unsere Unschuld bei einem Unfall mittels Video beweisen ..."
    Ich glaube, mal gelesen zu haben, dass das auch im Ermessen des jeweiligen Richters liegt und von der Schwere des Unfalls abhängig ist. Bei einem Personenschaden könnte so ein Video durchaus als Beweismittel zugelassen werden, selbst wenn die Daten (Aufnahme) im Sinne des Datenschutzgesetzes zu Unrecht erhoben wurden.


    Eigentlich sollte ein Gesetz ja irgendwie für klare Verhältnisse sorgen, aber das Datenschutzgesetz kommt mir gerade beim Thema Fotografie und Video reichlich schwammig und unlogisch vor ?(


    Gruß
    Mario

    Insektensterben? Nur auf meinem Visier! :P

  • Das Urteil finde ich gut. Ich mache solche Videoaufzeichnungen ja nicht aus Spaß an der Freude und um andere zu verpetzen. Dann bräuchte ich nämlich in meiner Freizeit nichts anderes mehr tun. Es geht mir darum die Sachlage klar darlegen zu können, wenn ich bedrängt oder genötigt (und damit meine ich nicht die unachtsamen Verkehrsteilnehmer), in einen Unfall verwickelt oder zu unrecht beschuldigt werde. Und da finde ich es eine Frechheit, daß solche Aufnahmen bisher (je nach ermessen) nicht erlaubt waren oder sogar mit Strafe belegt sind.


    Wenn ich rüber nach Luxemburg fahre, schalte ich die Kamera ja vorher schon aus, da in LUX solche Aufnahmen generell verboten sind.