Bußgelder im Ausland

  • Bußgelder im Ausland
    Wie viel zahlt man für Knöllchen?



    Urlaubszeit ist Reisezeit und damit steigt die Chance, im Ausland Knöllchen zu kassieren. Da sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Denn im Ausland sind die Bußgelder oft höher als gedacht. Und die Chancen, ihnen zu entkommen, sind gering.




    Wer jetzt in den Urlaub ins Ausland fährt, muss damit rechnen, von alten Verkehrssünden eingeholt zu werden. Denn: Die Grenzer – zum Beispiel am Schweizer Übergang Basel, überprüfen bei Personenkontrollen generell, ob ein Reisender noch offen stehende Geldbußen hat.


    Fünf Jahre lang bleiben offene Rechnungen im Computer gespeichert. Wer nicht an Ort und Stelle blecht, sitzt an der Grenze fest. Hast man nicht genügend Bares dabei, muss das Geld an Ort und Stell besorgt werden. Als Kaution bleibt das Auto bei den Grenzern stehen.




    Teures Blitzen in den Niederlanden
    Rigoros gehen vor allem die Niederlande gegen deutsche Bußgeldsünder vor. Selbst kleine Beträge werden von dubiosen Inkassobüros im Nachhinein eingetrieben. Oliver Windus hat so ein ärgerliches Urlaubs-Andenken. Denn seit einer Tempo-Sünde wird er von niederländischen Inkassobüros unter Druck gesetzt.


    Oliver Windus erzählt:


    “Auf unserer Urlaubstour in Holland wurden wir geblitzt. Bekamen dann einen Bußgeldbescheid ohne Blitzbild - mit fünf km/h Geschwindigkeitsüberschreitung. Und sollten dafür 28 Euro bezahlen. Und als ich den Inkassobrief erhalten habe, das war schon ein recht komisches Gefühl. Weil man halt sofort an hohe Strafen, an irgendwelche rechtlichen Folgen denkt und man durch die Geschichte doch eingeschüchtert wird. Dementsprechend ist man eher geneigt, zu bezahlen.“


    Für Verkehrsanwalt Rolf-Peter Rocke sind Inkassodrohungen aus dem Ausland allerdings bloß ein Bluff:


    Rolf-Peter Rocke:


    „Das sollte man einfach negieren, denn das sind öffentlich rechtliche Dinge, die zivilrechtlich nicht eingeklagt werden können. Es gibt Entscheidungen hier in Deutschland, dass auch deutsche Anwälte, die es im Auftrag eines ausländischen Büros versuchen, auf die Nase fallen. Das lässt sich hier in Deutschland nicht durchsetzen.“


    Aus diesem Grund, leitet zum Beispiel Frankreich kaum Strafmandate nach Deutschland weiter. In Belgien gilt die Halterhaftung. Das heißt: Wenn bei groben Vergehen kein Schuldiger ermittelt werden kann, haftet automatisch der Halter des Autos.




    In Österreich wartet man auf die Autotouristen
    Bußgeldbescheide aus Österreich sollte man hingegen nicht ignorieren. Denn zwischen Österreich und Deutschland besteht ein Rechtsabkommen. Wer hier geblitzt wird und nicht sofort bezahlt, dem wird die sogenannte Strafverfügung in Deutschland zugestellt. Und zwar mit einem saftigen Aufpreis. Ein Trost: Unterhalb der Bagatellegrenze von 25 Euro wird kein Strafmandat verschickt. Andererseits kann in Österreich rücksichtsloses Rasen mit bis zu 2.180 Euro geahndet werden.


    Achtung: Aus Lärmschutzgründen sind auf den Transitautobahnen in Österreich tagsüber 130 km/h, nachts aber bloß 110 km/h erlaubt. Und wer meint, dass nachts nicht kontrolliert wird, der irrt sich gewaltig.


    Wie in Deutschland, so gibt es auch in Österreich Strafpunkte im Verkehrsregister. Bislang können diese Punkte nicht in Flensburg eingetragen werden. Noch nicht. Denn: Ab dem Jahr 2007, sollen EU-Auslandspunkte auch in Deutschland gespeichert werden.


    Doch selbst ohne Punkte ist die Raserei im Urlaub teuer:


    in Deutschland 30 Euro,


    in Belgien ab 150 Euro,


    in Frankreich ab 68 Euro,


    in Italien ab 143 Euro,


    in Holland ab 100 Euro,


    und in der Schweiz ab 205 Euro.




    Auch die italienische Polizei passt Raser ab
    Führerschein weg auf der Urlaubsfahrt


    Falsch parken ist in Italien am teuersten. Wer vor Ort erwischt wird, zahlt zwischen 35 und 143 Euro. Wichtig: In Italien und Österreich ist eine Warnweste Pflicht. Wer sie vergisst, zahlt 40 Euro Buße.


    Was viele Autofahrer auch nicht wissen: Auch im Ausland kann man seine deutsche Fahrerlaubnis verlieren. In Italien, wer zum Beispiel im Kreuzungsbereich überholt. Wenn’s die Ordnungskräfte sehen, wird der Führerschein unverzüglich einkassiert. Erst nach Ablauf von einem bis drei Monaten bekommt der sündige Urlauber seine Fahrerlaubnis zurück. Für: 138 Euro.


    Doch auch aus anderen Gründen kann der Führerschein plötzlich weg sein, zum Beispiel wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird oder wenn man eine Verwaltungsstrafe nicht bezahlt hat. Dann muss das Auto an Ort und Stelle stehen bleiben.


    Ansonsten, wenn der Führerschein entzogen wird, kann man nur noch bis zur Staatsgrenze fahren. Nicht mehr in den Urlaubsort.


    Fazit:


    Wer die Verkehrsregeln im Urlaub ignoriert, wird auch im Ausland schnell zum Fußgänger.

  • Soviel ich weiß, muß man in Österreich auch eine Verbandstasche dabei haben.


    Gruß
    Lutz

  • Also Schweiz ist da mitunter die unverschämteste Variante. Da biste sehr schnell pleite.
    Ein Kollege wurde Ortseingang (allerdings war das Ortsschild fast nicht sichtbar, wegen Bäumen) mit knapp 20 Sachen geblitzt....1500 Euro 8o

  • In der Lehrzeit hatten wir auf einer Frankreichfahrt nachts 2 Zelte wild aufgeschlagen. Als ich morgens aus dem Zelt bin, standen da drei Polizisten mit der MG im Anschlag.


    Auch nett

  • hab letztes jahr 36 teuronen bezahlt bei den ösis, weil ich meine tochter auf dem möpi hatte, da war sie 10 jahre alt, und dort nur dort dürfen kinder erst mit 12 aufs gefährt....na toll.....