Der Vorstand des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) hat sich
für ein absolutes Alkoholverbot am Steuer ausgesprochen. „Der Schutz
von Leben und körperlicher Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmer ist
vorrangig gegenüber einer Teilgruppe, die trotz der Teilnahme am
Straßenverkehr nicht auf den Konsum von Alkohol verzichten möchte“,
erklärt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. „Es geht um die klare
Regel: wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“, so Dr.
Eichendorf weiter.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss gehört neben nicht angepasster
Geschwindigkeit und dem Nicht-Angurten EU-weit zu den Hauptursachen
schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle. In Deutschland sind im
vergangenen Jahr 342 Menschen bei Alkoholunfällen ums Leben gekommen;
18.874 wurden verletzt, davon 5.001 schwer. Von den insgesamt knapp
58.000 im Straßenverkehr Getöteten in den Jahren 2000 bis 2009 haben
rund 7.000 bei Alkoholunfällen ihr Leben verloren. Das sind etwa zwölf
Prozent der Getöteten.
„Mit der Umsetzung eines Alkoholverbotes im Straßenverkehr besteht
die Chance, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten deutlich zu
senken“, zeigt sich Dr. Eichendorf optimistisch. Zudem belegen die
Ergebnisse mehrerer repräsentativer Umfragen eine hohe
gesellschaftliche Akzeptanz. In einer vom DVR in Auftrag gegebenen
Befragung sprachen sich vor knapp einem Jahr 59 Prozent für ein
absolutes Alkoholverbot aus.
Auch das im August 2007 mit Unterstützung des DVR eingeführte
Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer bis zum vollendeten 21.
Lebensjahr zeigt Wirkung, wie eine aktuelle Untersuchung der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nachweist. Trunkenheitsfahrten
und damit die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten sind
zurückgegangen. „Nach einem Jahr Alkoholverbot für Fahranfänger ergab
sich ein durchschnittlicher Rückgang aller festgestellten
Alkoholverstöße bei den 18- bis 21-Jährigen um 17 Prozent. Der Rückgang
bei den über 21-Jährigen betrug lediglich 2,5 Prozent. Ein klares Indiz
für die positive Wirkung des Alkoholverbotes“, sagt der DVR-Präsident.
Es sei nicht zu erklären, weshalb sich Alkoholkonsum in jüngeren
Jahren negativ auf das Fahren auswirken soll, während das ab der Grenze
von 21 Jahren plötzlich bis zu bestimmten Grenzwerten nicht mehr der
Fall sein soll.
Bei der Umsetzung eines absoluten Alkoholverbotes für alle
motorisierten Verkehrsteilnehmer sei zu berücksichtigen, dass aufgrund
natürlicher Prozesse eine Blutalkoholkonzentration (BAK) nachgewiesen
werden könne, ohne Alkohol getrunken zu haben. Gleichzeitig sei ein
negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit erst ab einer BAK von 0,2
Promille wissenschaftlich nachgewiesen. „Es sollte daher in einer
Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass mit der Formulierung
‚unter der Wirkung alkoholischer Getränke‘ eine BAK oberhalb von 0,19
Promille verstanden wird“, macht Dr. Eichendorf deutlich. „Damit
sollten sich auch die Diskussionen um den Verzehr von Schnapspralinen
oder der Einnahme von Hustensaft erledigt haben.“
Zudem führen laut DVR die derzeit im Straßenverkehrsgesetz (StVG)
verankerten vielen unterschiedlichen Grenzwerte zu einer gewissen
Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmern. Durch ein absolutes
Alkoholverbot könne hier Klarheit geschaffen werden, die auch richtiges
Verhalten fördern würde. „Die Erfahrung in der Präventionsarbeit
zeigt: Je klarer Regeln sind, desto eindeutiger ist die Einhaltung der
Vorschriften. Kein Alkohol am Steuer ist für jeden klar zu definieren“,
ist sich Dr. Eichendorf sicher.
Neben dem DVR haben sich in den letzten Monaten auch die Deutsche
Verkehrswacht (DVW), die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
(BVF), der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.),
die Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Automobilclub von Deutschland
(AvD) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) für ein generelles
Alkoholverbot am Steuer ausgesprochen.
Sven Rademacher
Referent Presse/Chefredakteur DVR-report
Referat Kommunikation
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
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