DVR für gesetzliches Alkoholverbot am Steuer

  • Der Vorstand des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) hat sich
    für ein absolutes Alkoholverbot am Steuer ausgesprochen. „Der Schutz
    von Leben und körperlicher Unversehrtheit aller Verkehrsteilnehmer ist
    vorrangig gegenüber einer Teilgruppe, die trotz der Teilnahme am
    Straßenverkehr nicht auf den Konsum von Alkohol verzichten möchte“,
    erklärt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. „Es geht um die klare
    Regel: wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“, so Dr.
    Eichendorf weiter.




    Das Fahren unter Alkoholeinfluss gehört neben nicht angepasster
    Geschwindigkeit und dem Nicht-Angurten EU-weit zu den Hauptursachen
    schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle. In Deutschland sind im
    vergangenen Jahr 342 Menschen bei Alkoholunfällen ums Leben gekommen;
    18.874 wurden verletzt, davon 5.001 schwer. Von den insgesamt knapp
    58.000 im Straßenverkehr Getöteten in den Jahren 2000 bis 2009 haben
    rund 7.000 bei Alkoholunfällen ihr Leben verloren. Das sind etwa zwölf
    Prozent der Getöteten.




    „Mit der Umsetzung eines Alkoholverbotes im Straßenverkehr besteht
    die Chance, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten deutlich zu
    senken“, zeigt sich Dr. Eichendorf optimistisch. Zudem belegen die
    Ergebnisse mehrerer repräsentativer Umfragen eine hohe
    gesellschaftliche Akzeptanz. In einer vom DVR in Auftrag gegebenen
    Befragung sprachen sich vor knapp einem Jahr 59 Prozent für ein
    absolutes Alkoholverbot aus.




    Auch das im August 2007 mit Unterstützung des DVR eingeführte
    Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer bis zum vollendeten 21.
    Lebensjahr zeigt Wirkung, wie eine aktuelle Untersuchung der
    Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nachweist. Trunkenheitsfahrten
    und damit die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten sind
    zurückgegangen. „Nach einem Jahr Alkoholverbot für Fahranfänger ergab
    sich ein durchschnittlicher Rückgang aller festgestellten
    Alkoholverstöße bei den 18- bis 21-Jährigen um 17 Prozent. Der Rückgang
    bei den über 21-Jährigen betrug lediglich 2,5 Prozent. Ein klares Indiz
    für die positive Wirkung des Alkoholverbotes“, sagt der DVR-Präsident.
    Es sei nicht zu erklären, weshalb sich Alkoholkonsum in jüngeren
    Jahren negativ auf das Fahren auswirken soll, während das ab der Grenze
    von 21 Jahren plötzlich bis zu bestimmten Grenzwerten nicht mehr der
    Fall sein soll.




    Bei der Umsetzung eines absoluten Alkoholverbotes für alle
    motorisierten Verkehrsteilnehmer sei zu berücksichtigen, dass aufgrund
    natürlicher Prozesse eine Blutalkoholkonzentration (BAK) nachgewiesen
    werden könne, ohne Alkohol getrunken zu haben. Gleichzeitig sei ein
    negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit erst ab einer BAK von 0,2
    Promille wissenschaftlich nachgewiesen. „Es sollte daher in einer
    Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass mit der Formulierung
    ‚unter der Wirkung alkoholischer Getränke‘ eine BAK oberhalb von 0,19
    Promille verstanden wird“, macht Dr. Eichendorf deutlich. „Damit
    sollten sich auch die Diskussionen um den Verzehr von Schnapspralinen
    oder der Einnahme von Hustensaft erledigt haben.“




    Zudem führen laut DVR die derzeit im Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    verankerten vielen unterschiedlichen Grenzwerte zu einer gewissen
    Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmern. Durch ein absolutes
    Alkoholverbot könne hier Klarheit geschaffen werden, die auch richtiges
    Verhalten fördern würde. „Die Erfahrung in der Präventionsarbeit
    zeigt: Je klarer Regeln sind, desto eindeutiger ist die Einhaltung der
    Vorschriften. Kein Alkohol am Steuer ist für jeden klar zu definieren“,
    ist sich Dr. Eichendorf sicher.




    Neben dem DVR haben sich in den letzten Monaten auch die Deutsche
    Verkehrswacht (DVW), die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
    (BVF), der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.),
    die Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Automobilclub von Deutschland
    (AvD) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) für ein generelles
    Alkoholverbot am Steuer ausgesprochen.




    Sven Rademacher


    Referent Presse/Chefredakteur DVR-report
    Referat Kommunikation


    Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
    German Road Safety Council


    Auguststraße 29


    53229 Bonn


    Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
    Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67


    Internetwww.dvr.de

  • Das ist eine sehr heikle Sache.


    Mich persönlich würd es nicht stören.
    Beim Moppedfahren hab ich eh 0,0 - da brauch ich alle Sinne, um auf die Autofahrer aufzupassen.
    Das hat auch locker die letzten 400 tkm geklappt.
    Mit dem Auto ist ein Bierchen sicher nicht schlimm - ein richtiges, nicht diese Stuppi-Kinderfläschchen.
    Ich such aber noch eine Sorte, die auch schmeckt.


    Aber besoffen fahren muss hart bestraft werden, genauso wie bekifft.
    Irgendwann kriegen wir sie alle, sagt die Rennleitung, hoffentlich, bevor ich sie treffe, bzw. sie mich.


    Aber die Kampagne vom DVR kommt eh nicht durch, dafür gibt es zu viele Brauereien in D!


    Bye.KH

  • :ka:


    obwohl ich persönlich nur mit 0,0 fahre halt ich das für übertrieben,


    wenn die jetzigen regeln eingehalten und überprüft werden ist das ausreichend, aber wieviele trunkenheitsfahrten gehen ständig unbemerkt über unsere srtaßen 8o und hier seh ich das problem


    walter

    man ist nie zu alt etwas unsinniges zu tun :)

  • Die Schluckspechte wird das auch nicht davon abhalten.Aufm Bike zero Promille, mit der Dose 1 Bier ( Klaus - nicht die Säuglingsnuckel ) - so halte ich es für mich. Für alle anderen Falle hab ich ein Schild umn Hals, wo man mich abliefern und die Kohle kriegen kann, da ich dann nämlich der Orientierung und der Muttersaprache verlustig gegangen bin :bday:


  • übertrieben find ich die Geschichte auch. Ein Bier sollte erlaubt sein. Unsere Polizei ist sowieso unterbesetzt .Bei einem Unfall sollte jedoch immer eine Blutprobe gezogen werden
    da man den Sprities nicht anmerkt wieviel diese getrunken haben. :bart: :pastor: :bun:

  • Moin Walter


    Genrelle Blutprobe ist nicht machbar, weder rechtlich noch personell. Muß auch nicht sein. Dafür gibts ja den allseits beliebten Atemalkoholtests.


    Nach dem Motto : Dann blasen sie mal ! Aber Herr Wachtmeister, nicht in der Öffentlichkeit 8)


    Also den mit dem Gerät, nicht nur mal anhauchen lassen. Möcht ich auch gar nicht. Wer weiß, welche Düfte einem da anwehen. Da würde es mir wahrscheinlich jeden Tag die Nasenschleimhäute wegätzen.


    Was man aber nie vergessen sollte : ab 0,3 Promille und selbstgesetzter Unfallursache ist man dran. 315 c StGB.

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  • übertrieben find ich die Geschichte auch. Ein Bier sollte erlaubt sein. Unsere Polizei ist sowieso unterbesetzt .Bei einem Unfall sollte jedoch immer eine Blutprobe gezogen werden
    da man den Sprities nicht anmerkt wieviel diese getrunken haben. :bart: :pastor: :bun:

    da dadada dada dat kaka kakaka kann ei eiei eich gaga ga gaga garnet glawe.


    Mimi mimimi mir me meme merkt mer nie wawa wat a a a ahn.
    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter!!!
    Man ist schneller in der Sch... als man denkt.

  • Ich finde es gut, dass die Grenze auf 0,19 Promille gesetzt wird. Denn oft bekommt man als Nachspeise ein Eis mit Likör oder beim Chinesen zum Verdauen einen Pflaumenwein. Irgendwo ist immer etwas Alkohol drin, aber halt so wenig, dass man es nicht wirklich merkt, aber gemessen werden könnte. Wenn ich fahre, dann trinke ich überhaupt kein Alk. Noch nicht mal "nur ein Bierchen". Egal ob Bike oder Dose.

  • @Walter,


    dieses Jahr noch kein Kasten Bier (soviel zu meinem A. Konsum z.Z.)


    Aber auch früher habe ich mich immer daran gehalten beim fahren nicht zu trinken.


    Rudolf

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