Danke Martin,
war noch vor 2 Wochen mit schlechtem Gewissen in Frankreich unterwegs.
Ich war voll der Meinung das es auch für Bikes gilt.
Hier der offizielle Text für ev. weitere Unwissende:
hr Kfz muss mit mindestens einer reflektierenden Warnweste
(Kontrollzeichen EN 471) ausgerüstet sein. Auch Ihre Mitfahrer müssen
eine Weste tragen, sollten sie nach einem Unfall oder einer Panne das
Kfz verlassen.
Für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Quads
gilt keine Pflicht, eine Warnweste zu tragen.
Es drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.
Sollten Sie mit dem Fahrrad nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb
geschlossener Ortschaften unterwegs sein, müssen Sie ebenso eine
Warnweste tragen. Sonst droht eine Geldbuße von mindestens 22 Euro.
Rudolf